Alle Informationen zum Veranstaltergutschein
Das Kunst-, Kultur- und Sportsicherungsgesetz – KuKuSpoSiG – sieht vor, dass für Tickets einer Veranstaltung, die aufgrund von COVID-19 nicht stattfinden konnte oder kann, anstelle der Erstattung des Eintrittspreises vom jeweiligen Veranstalter auch ein Gutschein ausgestellt werden kann.
Bitte beachten Sie, dass die Aussteller des Veranstaltergutscheins gemäß KuKuSpoSiG der jeweilige Veranstalter ist. WT Wien Ticket GmbH stellt lediglich die technische Lösung zur Verfügung.
Gutschein beantragen
Den Veranstaltergutschein und etwaige Auszahlungsbeträge gemäß KuKuSpoSiG können Sie ganz bequem online beantragen:
- Bitte loggen Sie sich dafür mit Ihren Kundendaten unter „Mein Wien Ticket“ oder dem Kundenportal einer von uns betreuten Seite, entsprechend Ihres Kaufes, ein.
Sollten Sie Ihr Passwort vergessen haben oder noch kein Passwort für den Onlinekauf besitzen, können Sie dieses mit Klick auf „Passwort vergessen?“ anfordern. - Alle von Ihnen gebuchten Veranstaltungen finden Sie im Kundenbereich unter „Einkaufsdaten ansehen“.
- Bei den Veranstaltungen für welche die Gutscheinlösung durch den Veranstalter freigegeben wurde, wird der Button „Stornoanfrage“ eingeblendet. Hier können Sie den Veranstaltergutschein und etwaige Auszahlungsbeträge beantragen.
Gutschein erhalten
Die Gutscheine werden Ihnen sofort nach Beantragung angezeigt und zusätzlich per Mail an die beim Kauf angegebene Mailadresse zugesendet.
Die Gutscheine werden pro Ticket ausgestellt und beziehen sich auf den jeweiligen Ticketpreis. Bei einer Bestellung von 3 Tickets erhalten Sie somit 3 Gutscheine.
Die Aktivierung des elektronischen Gutscheincodes kann bis zu 10 Werktage in Anspruch nehmen.
Gutschein einlösen
Der Gutschein kann für jede Veranstaltung des jeweiligen Veranstalters eingelöst werden, sofern diese auch bei Wien Ticket verfügbar ist. Folgen Sie dem Link auf Ihrem KuKuSpoSiG Gutschein.oder wählen Sie den jeweiligen Veranstalter hier aus.
Der Gutschein gilt als Zahlungsmittel. Sollte der Gutscheinwert nicht ausreichen, können Sie den Restbetrag mit einem anderen Zahlungsmitteln begleichen, ein möglicher Gutschein-Restwert bleibt erhalten.
Gutschein auszahlen
Ab dem 01.01.2023 (für Veranstaltergutscheine, die für Absagen vor Juli 2021 ausgestellt wurden) sowie ab 01.01.2024 (für Veranstaltergutscheine, die für Absagen ab Juli 2021 ausgestellt wurden) besteht die Möglichkeit, sich den Wert des Veranstaltergutscheins auszahlen zu lassen.
Sie finden in Ihrem Profil unter „Einkaufsdaten ansehen“ den hierfür notwendigen Antrag zur Auszahlung. Bitte beachten Sie, dass für eine Auszahlung ein Kundenkonto und eine gültige IBAN notwendig sind. Mehr Informationen zu diesem Beschluss finden Sie hier.