Schadensmeldung Europäische Reiseversicherung ©Europäische Reiseversicherung AG

Zur Prüfung Ihrer Ansprüche benötigt und verarbeitet die Europäische Reiseversicherung Ihre personenbezogenen Daten zur Vertragserfüllung (Art. 6 Abs. 1 b) DSGVO) und - soweit erforderlich - auch Ihre Gesundheitsdaten (§ 11a - d VersVG).

Nähere Information zur Datenverarbeitung der Europäische Reiseversicherung unter europaeische.at/datenschutz

Geben Sie hier Ihre Rechnungsnummer und alle erforderlichen Daten ein. Nach erfolgter Schadensmeldung erhalten Sie eine E-Mail, welche die Daten der Schadensmeldung zusammenfasst und die weiteren Schritte festhält.

Bewahren Sie die Belege wie Polizeiprotokolle, Tatbestandsaufnahmen, Arzt- und Krankenhausatteste und -rechnungen, usw. zum Nachweis des Versicherungsfalles ab der Schadensmeldung mindestens 3 Monate auf. Der Versicherer behält sich das Recht vor, diese innerhalb dieses Zeitraums von Ihnen zu verlangen.

Mit dem Absenden bestätige ich die Richtigkeit und Vollständigkeit meiner vorstehenden Angaben und stimme der Verwendung meiner personenbezogenen Daten sowie ggfs. auch meiner Gesundheitsdaten zur Prüfung meiner Ansprüche aus dem Versicherungsvertrag zu.

Das Informationsblatt zur Datenverarbeitung habe ich zur Kenntnis genommen.

Weitere Informationen zum Ticket-Stornoschutz finden Sie hier.