Schadensmeldung

Zur Prüfung deiner Ansprüche benötigt und verarbeitet die Europäische Reiseversicherung deine personenbezogenen Daten zur Vertragserfüllung (Art. 6 Abs. 1 b) DSGVO) und – soweit erforderlich – auch deine Gesundheitsdaten (§ 11a–d VersVG).

Nähere Informationen zur Datenverarbeitung der Europäischen Reiseversicherung findest du unter europaeische.at/datenschutz.

Gib hier deine Rechnungsnummer und alle erforderlichen Daten ein. Nach erfolgter Schadensmeldung erhältst du eine E-Mail, die die Daten der Schadensmeldung zusammenfasst und die weiteren Schritte festhält.

Bewahre Belege wie Polizeiprotokolle, Tatbestandsaufnahmen, Arzt- und Krankenhausatteste und -rechnungen usw. zum Nachweis des Versicherungsfalles ab der Schadensmeldung mindestens 3 Monate auf. Der Versicherer behält sich das Recht vor, diese innerhalb dieses Zeitraums von dir zu verlangen.

Mit dem Absenden bestätige ich die Richtigkeit und Vollständigkeit meiner vorstehenden Angaben und stimme der Verwendung meiner personenbezogenen Daten sowie ggfs. auch meiner Gesundheitsdaten zur Prüfung meiner Ansprüche aus dem Versicherungsvertrag zu.

Das Informationsblatt zur Datenverarbeitung habe ich zur Kenntnis genommen.

Weitere Informationen zum Ticket-Stornoschutz finden Sie hier.